ACTA ist das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Anti-Fälschungs-Handelsabkommen),
ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den USA, der EU und ihren Mitgliedsstaaten, Australien, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur und der Schweiz.
Es regelt die Durchsetzung von Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht und anderen Rechten an immateriellen Gütern, die im Vertrag als geistiges Eigentum bezeichnet werden.
ACTA wurde geheim ausgehandelt
Über den Verhandlungsstand wurde Geheimhaltung vereinbart.
Weder Europaparlament noch Bundestag wurden während der Verhandlungen informiert.
Die Verhandlungsprotokolle, die Interpretationen der vielen schwammigen Begriffe enthalten, sind immer noch geheim.
ACTA wurde von Lobbyisten beeinflusst
Konzern und Lobbyverbände aus der Medien-, Software- und Pharmaindustrie wurden an den Verhandlungen beteiligt und konnten ihre Vorschläge einbringen.
Vertreter der Zivilgesellschaft wurden ebenso wenig beteiligt wie die Entwicklungsländer.
ACTA ist undemokratisch
Die Verhandlungen wurden nicht über die WTO oder die WIPO geführt.
Auslegung und Weiterentwicklung des Vertrages geschieht durch einen nicht gewählten "ACTA-Ausschuss".
ACTA ist rechtlich unklar formuliert
Durch vage Formulierungen ist ungewiss, welche Maßnahmen konkret eingeführt werden. Z.B. werden Providerhaftung oder Internetsperren nie eindeutig gefordert, aus dem Kontext des Abkommens sind sie jedoch zu befürchten.
ACTA stellt schon die Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen unter Strafe. Unklar ist, ob dies bereits das Setzen eines Links umfasst.
ACTA ist ideologisch einseitig
Der Vertrag benutzt durchgängig den Begriff "geistiges Eigentum", der einen absoluten Anspruch des Schöpfers auf das Geschaffene postuliert, ohne die Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen obwohl dieser Begriff in der Rechtswissenschaft überwiegend abgelehnt wird.
ACTA geht von der unbestätigten Hypothese, dass, wer eine kostenlose Kopie oder günstige Nachahmung bekommt, anderenfalls das Geld für das "Original"-Produkt ausgegeben hätte, obwohl empirische Untersuchungen dies nicht betätigen.
ACTA gefährdet die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet
ACTA ordnet Meinungs- und Informationsfreiheit den Interessen von Rechteinhabern unter. Es besteht die große Gefahr, dass Internet-Diensteanbieter (einschl. Plattformen wie YouTube oder Facebook) für Rechtsverletzungen durch Nutzer haftbar gemacht werden. Dies hätte zur Folge, dass sie ihre Nutzer überwachen oder Inhalte filtern müssten.
ACTA gefährdet den Austausch und die Schaffung von Kulturgütern
Jede vorsätzliche Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen" Ausmaß ist strafbar, welches schon bei einem nur "mittelbarem wirtschaftlichen Vorteil" vorliegt. Das Kopieren, selbst für eigentlich private Zwecke, könnte damit so gut wie gar nicht mehr möglich sein und selbst bei geringfügigen Vergehen zur Kriminalisierung führen.
Das Umgehen von Kopierschutz ist verboten. Durch Verwendung eines Kopierschutzes können Rechteinhaber eigenmächtig das bestehende Recht auf Privatkopie beseitigen. Das könnte sogar die noch legale analoge Kopie betreffen.
ACTA gefährdet den Datenschutz
Internetprovider und andere Dienste (wie Filehoster) können verpflichtet werden, Nutzerdaten heraus zu geben.
Die Staaten sollen "Kooperationen" der Wirtschaft fördern, Rechtsverletzungen zu verhindern. Internetdiensteanbieter könnten dadurch zur Überwachung ihrer Nutzer gedrängt werden. Die Verlagerung auf Wirtschaftsunternehmen wird Überwachung zudem privatisiert.
ACTA gefährdet den Handel
Restriktive und unklare Urheberrechts- und Patentregelungen können vor Neuentwicklungen, etwa bei Software, Kulturgütern oder Medikamenten, abschrecken.
ACTA gefährdet die medizinische Versorgung
Die restriktiven Regeln könnten die Versorgung von Entwicklungsländern mit Generika (günstigen Arzneimittelkopien) verhindern.
ACTA gefährdet die Rechtssicherheit und Souveränität in der Gesetzgebung
Die Übertragung von Kontrolle und Durchsetzung von Urheberrechten im Rahmen von Kooperationen der Wirtschaft entzieht diese weitestgehend einer rechtlichen Kontrolle.
Die Verpflichtung zu bestimmten Maßnahmen nimmt den Staaten die Möglichkeit, selbstständig über diese zu entscheiden. Dies betrifft sogar die Festlegung von Strafen, da das ACTA zur Einführung auch von Freiheitsstrafen für Urheberrechtsverletzungen verpflichtet.
ACTA institutionalisiert Lobbyismus
Die Staaten sollen informelle Gremien schaffen, in denen die Rechteinhaber den Behörden ihre "Auffassungen" zufließen lassen können.
Die Staaten müssen einseitig in der Bevölkerung für den Schutz der Rechteinhaber werben. Eine kritische und wissenschaftliche Auseinandersetzung über die Ausgestaltung der Rechte in der Kommunikationsgesellschaft findet nicht statt
Aber vieles davon gilt doch bereits bei uns?
Das stimmt, aber die Bindung an das ACTA nimmt die Möglichkeit bestehende Restriktionen - wie das Verbot der Umgehung des Kopierschutzes oder die Abschaffung der Strafbarkeit in vielen Fällen - wieder abzuschaffen.
Aber vieles muss doch gar nicht eingeführt werden?
Auch das stimmt, vieles sind nur kann-Bestimmungen, die nicht umgesetzt werden müssen, sondern eben nur können.
(Viele davon sind übrigens durch den bisherigen Druck aus ursprünglichen muss-Bestimmungen entstanden.)
Diese Festlegung von auch nur möglichen Maßnahmen erzeugt aber einen Druck auf die Staaten, zumindest einige davon einzuführen. Insbesondere stärkere bzw. reichere Staaten können andere Staaten dazu zwingen, ihre hohen Standards ebenfalls einzuführen.
Denn rechtlich sind die kann-Bestimmungen überflüssig, da die Staaten auch ohne Ratifizierung des ACTA solche Bestimmungen erlassen könnten, eine Vereinbarung bräuchten sie dafür nicht. Die Bestimmungen zeigen, was den Verfassern von ACTA vorschwebt zur Durchsetzung der Rechte Einiger zu Lasten der Rechte der großen Mehrheit der Bürger.
ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den USA, der EU und ihren Mitgliedsstaaten, Australien, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur und der Schweiz.
Es regelt die Durchsetzung von Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht und anderen Rechten an immateriellen Gütern, die im Vertrag als geistiges Eigentum bezeichnet werden.
ACTA wurde geheim ausgehandelt
Über den Verhandlungsstand wurde Geheimhaltung vereinbart.
Weder Europaparlament noch Bundestag wurden während der Verhandlungen informiert.
Die Verhandlungsprotokolle, die Interpretationen der vielen schwammigen Begriffe enthalten, sind immer noch geheim.
ACTA wurde von Lobbyisten beeinflusst
Konzern und Lobbyverbände aus der Medien-, Software- und Pharmaindustrie wurden an den Verhandlungen beteiligt und konnten ihre Vorschläge einbringen.
Vertreter der Zivilgesellschaft wurden ebenso wenig beteiligt wie die Entwicklungsländer.
ACTA ist undemokratisch
Die Verhandlungen wurden nicht über die WTO oder die WIPO geführt.
Auslegung und Weiterentwicklung des Vertrages geschieht durch einen nicht gewählten "ACTA-Ausschuss".
ACTA ist rechtlich unklar formuliert
Durch vage Formulierungen ist ungewiss, welche Maßnahmen konkret eingeführt werden. Z.B. werden Providerhaftung oder Internetsperren nie eindeutig gefordert, aus dem Kontext des Abkommens sind sie jedoch zu befürchten.
ACTA stellt schon die Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen unter Strafe. Unklar ist, ob dies bereits das Setzen eines Links umfasst.
ACTA ist ideologisch einseitig
Der Vertrag benutzt durchgängig den Begriff "geistiges Eigentum", der einen absoluten Anspruch des Schöpfers auf das Geschaffene postuliert, ohne die Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen obwohl dieser Begriff in der Rechtswissenschaft überwiegend abgelehnt wird.
ACTA geht von der unbestätigten Hypothese, dass, wer eine kostenlose Kopie oder günstige Nachahmung bekommt, anderenfalls das Geld für das "Original"-Produkt ausgegeben hätte, obwohl empirische Untersuchungen dies nicht betätigen.
ACTA gefährdet die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet
ACTA ordnet Meinungs- und Informationsfreiheit den Interessen von Rechteinhabern unter. Es besteht die große Gefahr, dass Internet-Diensteanbieter (einschl. Plattformen wie YouTube oder Facebook) für Rechtsverletzungen durch Nutzer haftbar gemacht werden. Dies hätte zur Folge, dass sie ihre Nutzer überwachen oder Inhalte filtern müssten.
ACTA gefährdet den Austausch und die Schaffung von Kulturgütern
Jede vorsätzliche Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen" Ausmaß ist strafbar, welches schon bei einem nur "mittelbarem wirtschaftlichen Vorteil" vorliegt. Das Kopieren, selbst für eigentlich private Zwecke, könnte damit so gut wie gar nicht mehr möglich sein und selbst bei geringfügigen Vergehen zur Kriminalisierung führen.
Das Umgehen von Kopierschutz ist verboten. Durch Verwendung eines Kopierschutzes können Rechteinhaber eigenmächtig das bestehende Recht auf Privatkopie beseitigen. Das könnte sogar die noch legale analoge Kopie betreffen.
ACTA gefährdet den Datenschutz
Internetprovider und andere Dienste (wie Filehoster) können verpflichtet werden, Nutzerdaten heraus zu geben.
Die Staaten sollen "Kooperationen" der Wirtschaft fördern, Rechtsverletzungen zu verhindern. Internetdiensteanbieter könnten dadurch zur Überwachung ihrer Nutzer gedrängt werden. Die Verlagerung auf Wirtschaftsunternehmen wird Überwachung zudem privatisiert.
ACTA gefährdet den Handel
Restriktive und unklare Urheberrechts- und Patentregelungen können vor Neuentwicklungen, etwa bei Software, Kulturgütern oder Medikamenten, abschrecken.
ACTA gefährdet die medizinische Versorgung
Die restriktiven Regeln könnten die Versorgung von Entwicklungsländern mit Generika (günstigen Arzneimittelkopien) verhindern.
ACTA gefährdet die Rechtssicherheit und Souveränität in der Gesetzgebung
Die Übertragung von Kontrolle und Durchsetzung von Urheberrechten im Rahmen von Kooperationen der Wirtschaft entzieht diese weitestgehend einer rechtlichen Kontrolle.
Die Verpflichtung zu bestimmten Maßnahmen nimmt den Staaten die Möglichkeit, selbstständig über diese zu entscheiden. Dies betrifft sogar die Festlegung von Strafen, da das ACTA zur Einführung auch von Freiheitsstrafen für Urheberrechtsverletzungen verpflichtet.
ACTA institutionalisiert Lobbyismus
Die Staaten sollen informelle Gremien schaffen, in denen die Rechteinhaber den Behörden ihre "Auffassungen" zufließen lassen können.
Die Staaten müssen einseitig in der Bevölkerung für den Schutz der Rechteinhaber werben. Eine kritische und wissenschaftliche Auseinandersetzung über die Ausgestaltung der Rechte in der Kommunikationsgesellschaft findet nicht statt
Aber vieles davon gilt doch bereits bei uns?
Das stimmt, aber die Bindung an das ACTA nimmt die Möglichkeit bestehende Restriktionen - wie das Verbot der Umgehung des Kopierschutzes oder die Abschaffung der Strafbarkeit in vielen Fällen - wieder abzuschaffen.
Aber vieles muss doch gar nicht eingeführt werden?
Auch das stimmt, vieles sind nur kann-Bestimmungen, die nicht umgesetzt werden müssen, sondern eben nur können.
(Viele davon sind übrigens durch den bisherigen Druck aus ursprünglichen muss-Bestimmungen entstanden.)
Diese Festlegung von auch nur möglichen Maßnahmen erzeugt aber einen Druck auf die Staaten, zumindest einige davon einzuführen. Insbesondere stärkere bzw. reichere Staaten können andere Staaten dazu zwingen, ihre hohen Standards ebenfalls einzuführen.
Denn rechtlich sind die kann-Bestimmungen überflüssig, da die Staaten auch ohne Ratifizierung des ACTA solche Bestimmungen erlassen könnten, eine Vereinbarung bräuchten sie dafür nicht. Die Bestimmungen zeigen, was den Verfassern von ACTA vorschwebt zur Durchsetzung der Rechte Einiger zu Lasten der Rechte der großen Mehrheit der Bürger.