Das ACTA geht auf eine Initiative der USA aus dem Jahr 2007 zurück. Vorbild war ein bilaterales Handelsabkommen mit Korea, das unter Anderem die Haftung von Providern für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer sowie Internetsperren gegenüber Nutzern vorsieht.

Das Abkommen wurde in elf Verhandlungsrunden von 2008 bis 2011ausgehandelt. Die EU-Staaten wurden vertreten durch die EU-Kommission und die EU-Ratspräsidentschaft. Die Regierungen der EU-Staaten, wie die Bundesregierungen, waren lediglich mit Beobachtern vertreten. Die Namen der Beteiligten werden von der Bundesregierung geheim gehalten.

Über den Stand der Verhandlungen wurde Vertraulichkeit vereinbart. Das EU-Parlament wurde nicht informiert. Ebenso wenig hat die Bundesregierung auf Anfragen des Parlaments konkret über den Inhalt geantwortet.

Dafür waren Lobbyisten der Wirtschaft beteiligt, darunter die MPAA (Organisation der amerikanischen Filmproduzenten), RIAA (Organisation der amerikanischen Musikindustrie), IIPA (Organisation diverser Interessenverbände der Medienindustrie), Time Warner, Microsoft, Apple, Monsanto. Sie bekamen die Vertragsentwürfe zur Einsicht und konnten Stellungnahmen mit Vorschlägen für deren Gestaltung abgeben.

Zum ersten Mal gelangte im Februar 2007 ein Vertragstext durch einen „Leak“ in die Öffentlichkeit. Die endgültige Fassung liegt seit dem 03.12.2010 vor. Die Verhandlungsprotokolle, die insbesondere die Interpretationen der vielen schwammigen Begriffe enthalten, sind immer noch geheim.

Die Verhandlungen wurden nicht über die WTO (Welthandelsorganisation) oder die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) geführt – beides nicht einmal wirtschaftskritische Organisationen –, weil man sich ohne diese Organisationen ein höheres Schutzniveau im Sinne der Rechteinhaber versprach.
Der Bundestag hat sich zu ersten Mal im Unterausschuss Europarecht des Rechtsausschusses am 17.12.2010, also erst nach Abschluss der Verhandlungen, mit dem ACTA inhaltlich beschäftigt.

Der EU-Rat stimmte dem ACTA in einer nicht-öffentlichen Sitzung des (fachfremden) Agrar- und Fischereirates am 26.01.2012 zu.
Der Berichterstatter des EU-Parlaments trat aus Protest gegen das ACTA zurück. Er kritisierte den Mangel an Transparenz, die fehlende Einbeziehung der Zivilgesellschaft und nannte das Verfahren „ein noch nie gesehenes Manöver des rechten Flügels“.

Die Bundesregierung bezeichnete das ACTA im Jahreswirtschaftsbericht 2009 als „Kernelement der außenwirtschaftspolitischen Strategie“.
Alle Anträge von Oppositionsfraktionen im Bundestag, gegen Regelungen, die die Versorgung von Entwicklungsländern mit Medikamenten behindern könnten, wurden abgelehnt.



Ausführliche visualisierte Timeline aller Daten der Entstehungsgeschichte des ACTA:
http://www.tiki-toki.com/timeline/entry/26886/ACTA-Timeline/



Beratergremium des US-Handelsministeriums, das an ACTA beteiligt war, mit Angabe der Organisationen, für die die Berater/innen tätig sind (dies ist keine abschließende Liste der beteiligten Lobbyorganisationen!):
http://keionline.org/blogs/2009/03/13/who-are-cleared-advisors